Nach BVerfG-Urteil: Drittes Geschlecht in der Recruiting-Datenbank

Es erinnert ein wenig an das Jahr-2000-Problem, das die IT-Branche vor ca. 20 Jahren unter den Namen „Millennium-Bug“ oder „Y2K-Bug“ intensiv beschäftigte.

Damals waren einige Systeme nicht für ein Datum größer als 1999 ausgelegt und mussten überprüft und erweitert werden. Wir waren Ende der 90er Jahre davon zwar nicht betroffen, da wir von Anfang an auf Microsoft-Technologie setzen, aber wir erinnern uns noch gut, wie brisant das Thema in der Presse behandelt wurde.

Letztlich haben wir es alle geschafft, und außer, dass beispielsweise die Telecom Italia für Januar und Februar 1900 Rechnungen versendete, ist nicht viel Schlimmeres passiert (siehe Computerwoche vom 14.01.2000).

Nun gibt es vielleicht in Zukunft eine neue Herausforderung: das dritte Geschlecht.

Es ist anzunehmen, dass viele Hersteller von IT-Systemen damit nicht gerechnet haben und eines Tages mit einer Anpassung konfrontiert werden.
Auch wenn es sicher noch einige Jahre dauern wird, bis die betroffenen Personen z.B. in einer Recruiting-Datenbank als Kunde oder Kandidat Einzug halten werden, so haben wir unsere Software bereits heute darauf vorbereitet: das dritte Geschlecht kann ab jetzt ausgewählt werden, sofern das Geschlecht gespeichert werden soll bzw. darf.

Dies ist sicher kein technologisches Highlight, aber demonstriert an diesem kleinen Beispiel wieder einmal, dass wir uns bemühen, an alles zu denken und alles unternehmen, um unsere Produkte auch in Zukunft aktuell zu halten. Und das nun schon seit mehr als 25 Jahren.

Näheres zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie z.B. in dem folgenden Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-geschlecht-in-geburtenregister-15283020.html