Personaldienstleister

Personaldienstleister (PDL) sind Unternehmen, Einzelpersonen oder Gruppen, welche Dienstleistungen rund um das Thema: Personalgewinnung bzw. Personalrecruiting anbieten und durchführen. Er steht zudem, neben dem Begriff der Personaldienstleistung auch als Überbegriff für die Personalfreisetzung und des Personaleinsatzes.

Im umgangssprachlichen Gebrauch werden hier jedoch Unternehmen verstanden, welche ausschließlich und in ihrer Haupttätigkeit mit der Zeitarbeit unternehmerisch wirtschaften. Dies trifft vor allem auf Unternehmen zu, welche keine eigenen Produkte vertreiben, sondern sich in erster Linie um Personal (Leiharbeiter) kümmern.

Personaldienstleister üben ihrer Tätigkeit u.a. in nachfolgenden Bereichen aus bzw. bieten diese an:

  • Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
  • Personalleasing
  • Personalvermittlung (oder: Talentvermittlung)
  • Personalberatung bzw. Headhunting (oder: Executive Search)
  • Newplacement (Outplacement)
  • HR-Services / HR-Outsourcing
  • Personalentwicklung
  • Master Vendoring und Manged Service Providing
  • Supervision
  • Karriereberatung (oder auch die generelle Beratung zu Arbeits- bzw. Anstellungsverträgen und deren Arbeitsbedingungen)

Aufgaben eines Personaldienstleisters

Zwischen dem Personaldienstleister, Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer, unterstellen sich Personaldienstleister u.a. den folgenden Aufgaben und Verantwortungsbereichen:

  • Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten, die sich aus den Beschäftigungs- bzw. Anstellungsverhältnis ergeben,
  • der Personaldienstleister ist verantwortlich für die Entlohnung, die Entgeltfortzahlung im krankheitsbedingten Fall sowie für die Gewährung von Urlaubsansprüchen,
  • der Personaldienstleister ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit der Vermittlung in passende Arbeitseinsätze bei Kundenunternehmen tätig und sorgt für die entsprechende Qualifikation und Weiterbildung.

Unter historischen Gesichtspunkten versuchen sich PDL-Unternehmen zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit abzugrenzen.

Beratende Personaldienstleistungen

Die beratenden Personaldienstleistungen umfassen Personalberatung bzw. Executive Search, Personalvermittlung und -strategie, Coaching, Karriere- und Vergütungsberatungen sowie Trainings und Outplacementtätigkeiten. Diese Art der Dienstleistung im Personalwesen wird relativ stark nach eigenen Ermessensspielräumen des jeweilig beteiligten Dienstleisters ausgeübt. In der Regel handelt es sich hierbei um Projektarbeiten, die über einen bestimmten, festgelegten Zeitraum erfolgen. Ein Bemühen (im Sinne des § 611 ff. BGB (Dienst)) wird hierbei zumeist geschuldet.

Assistierende Personaldienstleistungen

Die assistierende Personaldienstleistung umfasst neben der Zeitarbeitstätigkeit und dem Interim-Management, sämtliche Formen des Outsourcings von Personalverwaltungen. Der Dienstleister stellt sich im Rahmen der Prozesserbringung an die Stelle des Auftraggebers. Ein konkreter Erfolg wird hierbei zumeist im Sinne des § 632 ff. BGB (Werkvertrag) bzw. § 650 BGB (Werklieferungsvertrag) geschuldet. Auch kann eine „Dienstverschaffung“ im Sinne der §§ 278, 305, 240 BGB geschuldet sein.

Interessenverbände von Personaldienstleistern

In den deutschsprachigen Ländern wie z.B. in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich, nehmen Verbände die Interessenvertretung von Personaldienstleistern wahr. Hierzu zählen u.a.:

  • Interessengemeinschaft Zeitarbeit (iGZ) mit Sitz in Münster (Westfalen)
  • Bundesarbeitgeberverband Personaldienstleistung (BAP) mit Sitz in Berlin
  • Fachverband Personalberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU)
  • swisstaffing Verband der Personaldienstleister in der Schweiz
  • APSCo Deutschland, Verband für Recruiter in Berlin
  • Österreichs-Verband Personaldienstleister mit Sitz in Wien

Die Verbände schalten sich grundsätzlich z.B. bei der Vereinbarung von Tarifverträgen (als Arbeitgeberverband), der Definition von Berufsbildern und Berufsausbildungsinhalten sowie bei gesetzlichen Regelungen ein.

Personaldienstleister – Kennzahlen

Gemäß Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2020 im Jahresdurchschnitt von ca. 38. Millionen Beschäftigten 782.694 Leiharbeitnehmer gewesen, welches einem Prozentsatz von 2,1 % entspricht. Im Jahresdurchschnitt 2021 waren 816.000 Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung liegt, wie schon im Vorjahr, ebenfalls bei 2,1 %.

Personaldienstleister- und Personaldienstleistung – FAQ:

1. Was sind Personaldienstleistungen?
Personaldienstleistungen sind Dienstleistungen, welche den Einsatz von Personal als Grundlage haben. Hierzu gehören beispielsweise die Vermittlung von Bewerbern, die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Unternehmen sowie weitere Dienstleistungen im Rahmen der Personalberatung.

2. Was macht ein Personaldienstleister?
Personaldienstleister unterstützen Unternehmen bei ihrer Suche und dem Einsatz von Personal. Im gleichen Atemzug helfen sie Bewerbern dabei einen Job während ihrer Jobsuche zu finden. In erster Linie bieten Personaldienstleistungen bzw. Zeitarbeitsfirmen Personaldienstleistungen an. Personaldienstleister tätigen Stellenausschreibungen, führen Bewerbervorselektionen und Bewerbungsgespräche und kümmern sich um alle Tätigkeiten im Rahmen des Personaleinstellungsprozesses. Vor allem vermitteln Personaldienstleister Bewerber an potenzielle Arbeitgeber oder platzieren eigene Mitarbeiter in Kundenunternehmen. Hierfür nutzt der Personaldienstleister Personaldienstleister Software – Lösungen für die Bearbeitung und Organisation seiner Tätigkeiten.

3. Was sind die Aufgaben eines Personaldienstleisters?
Zu den Tätigkeiten und Aufgaben eins Personaldienstleisters, welche dem Ziel der Personalgewinnung und -vermittlung unterliegen, gehören u.a.:

  • die Kandidatenfindung und Kandidatenansprache
  • die Bewerberrekrutierung
  • das Führen von Vorstellungsgesprächen
  • das Schließen von Arbeitsverträgen und/oder Werkverträgen
  • das Karrierecoaching
  • die Unternehmens- und Mitarbeiterberatung
  • die Mitarbeiter- und Unternehmensvermittlung
  • die Einsatzplanung von Personal bei Kunden
  • die Koordination von Mitarbeitern und Unternehmen

Personaldienstleister fungieren auf Seite der Bewerber als Arbeitgeber, Karrierecoaches oder Arbeitsvermittler. Auf Seite der Unternehmen fungieren sie in Funktion als Recruiter.